Zuwendungen: Ab dem Jahr 2026 werden keine Mitgliedsbeiträge mehr erhoben. Wer dem Kirchenchor weiterhin eine finanzielle Zuwendung zukommen lassen möchte, kann dies in Form einer Spende tun. Die Spende kann getätigt werden unbar durch Überweisung eines Betrages auf das Projektkonto des Kirchenchores oder bar durch Übergabe des Betrages an den Vorsitzenden oder den Finanzbeauftragten des Chores zur Aufnahme in die Barkasse des Chores. Die Spende ist steuerlich absetzbar.